Stillberatung Anna Hofer
Diesterwegstr. 9
51109 Köln
www.stillberatung.koeln
Auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt zwischen der Beraterin, Anna Hofer, Diesterwegstr. 9, 51109 Köln und der Klientin ein Vertrag zustande. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die auf der Website www.stillberatung.koeln beworben werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Klientin werden zurückgewiesen.
Die Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Es handelt sich immer um Denkanstöße und Handlungsvorschläge. Die Verantwortung für das Vorgehen liegt jederzeit und in vollem Umfang bei der Klientin. Die Beraterin macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Beratung ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können.
Die Beratung findet üblicherweise telefonisch statt.
Im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Beratung, sowie zu Verwaltungszwecken werden persönliche Daten der Klientin und des Kindes erhoben und gespeichert. Die Daten werden ohne gesondertes Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben.
Terminvereinbarungen per Telefon, E-Mail, SMS und Facebook Messenger sind verbindlich. Mit der Vereinbarung eines Termins akzeptiert die Klientin die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für Still- und Beikostberatung der Beraterin gelten die folgenden Preise. Die Kosten fallen je angefangene Zeiteinheit an.
Telefonberatung | Je 60 Min. | 80 € |
Videokonferenz (Skype, Zoom etc.) | Je 60 Min. | 90 € |
Hausbesuch | Nach Vereinbarung | |
Sonstige Beratungsleistungen | Nach Vereinbarung |
Die Kosten für die Beratung durch eine Stillberaterin werden in Deutschland nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Alle entstehenden Kosten sind von der Klientin persönlich zu tragen.
Mögliche Zahlungsarten sind:
Gerichtsstand ist Köln.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkung der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.
Stand Januar 2022